Förderung
Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege gemäß § 2 Abs. 1 SächsKRG eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Gemeinden. Die Kulturräume unterstützen die Träger von Kulturarbeit regionaler Bedeutung durch Unterstützung bei der Finanzierung und Koordinierung.
Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen fördert kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen (Projekte) in folgenden Sparten:
Planetarien / Tiergärten
Darstellende Kunst
Musikpflege / Kirchenmusik
Musikschulen
Heimat- und Brauchtumspflege
Bildende Kunst
Öffentliche Bibliotheken / Literatur
Kulturzentren / Soziokultur
Zur Beantragung finden Sie hier die entsprechenden Formulare.