Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Förderung

Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege gemäß § 2 Abs. 1 SächsKRG eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Gemeinden. Die Kulturräume unterstützen die Träger von Kulturarbeit regionaler Bedeutung durch Unterstützung bei der Finanzierung und Koordinierung.

Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen fördert kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen (Projekte) in folgenden Sparten:

Museen / Sammlungen

Planetarien / Tiergärten

Darstellende Kunst

Musikpflege / Kirchenmusik

Musikschulen

Heimat- und Brauchtumspflege

Bildende Kunst

Öffentliche Bibliotheken / Literatur

Kulturzentren / Soziokultur

Zur Beantragung finden Sie hier die entsprechenden Formulare.