Organe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
Kulturkonvent
* oberstes Beschlussorgan des Kulturraumes
* beschließt insbesondere über:
o Erlass und Änderungen von Satzungen
o den jährlichen Haushaltplan
o die Liste der zu fördernden Einrichtungen und Projekte
o Förderrichtlinien des Kulturraumes
o Berufung des Kulturbeirates
setzt sich zusammen aus
beschließenden Mitgliedern:
Landrat Erzgebirgskreis
Landrat Mittelsachsen
und beratenden Mitgliedern:
- je zwei durch die Kreistage der Landkreise entsandte Vertreter
- Vorsitzende des Kulturbeirates
Kulturbeirat
* fachlich beratendes Organ
* berät den Kulturkonvent insbesondere bei:
o Erlass von spartenspezifischen Förderschwerpunkten
o Förderung von Einrichtungen und Projekten
setzt sich zusammen aus
Vorsitzenden aller Facharbeitsgruppen
(siehe unten)
Facharbeitsgruppen
* beraten den Kulturbeirat zu inhaltlichen Fragen der einzelnen Kultursparten:
o Museen und Sammlungen
o Planetarien / Tiergärten
o Darstellende Kunst
o Musikpflege
o Kirchenmusik
o Heimat- und Brauchtumspflege
o Bildende / Angewandte Kunst
o Bibliotheken / Literatur
o Kulturzentren / Soziokultur
setzen sich zusammen aus
Vertretern der geförderten Einrichtungen und Projekte
sowie unabhängigen Fachleuten
Die Arbeit der Gremien wird unterstützt und koordiniert durch das Kultursekretariat.
Rechtsaufsichtsbehörde lt. § 8 SächsKRG
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat 2.3 – Staatstheater, Kulturräume und Kulturelle Bildung
Postfach 10 09 20
01079 Dresden
Telefon: 0351 / 564 62 32
Telefax: 0351 / 451 00 62 32