Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Organe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen

Kulturkonvent

* oberstes Beschlussorgan des Kulturraumes
* beschließt insbesondere über:

o Erlass und Änderungen von Satzungen
o den jährlichen Haushaltplan
o die Liste der zu fördernden Einrichtungen und Projekte
o Förderrichtlinien des Kulturraumes
o Berufung des Kulturbeirates

setzt sich zusammen aus

beschließenden Mitgliedern:
Landrat Erzgebirgskreis
Landrat Mittelsachsen

und beratenden Mitgliedern:
- je zwei durch die Kreistage der Landkreise entsandte Vertreter
- Vorsitzende des Kulturbeirates

 

Kulturbeirat

* fachlich beratendes Organ
* berät den Kulturkonvent insbesondere bei:

o Erlass von spartenspezifischen Förderschwerpunkten
o Förderung von Einrichtungen und Projekten

setzt sich zusammen aus

Vorsitzenden aller Facharbeitsgruppen
(siehe unten)

 

Facharbeitsgruppen

* beraten den Kulturbeirat zu inhaltlichen Fragen der einzelnen Kultursparten:

o Museen und Sammlungen
o Planetarien / Tiergärten
o Darstellende Kunst
o Musikpflege
o Kirchenmusik
o Heimat- und Brauchtumspflege
o Bildende / Angewandte Kunst
o Bibliotheken / Literatur
o Kulturzentren / Soziokultur

setzen sich zusammen aus

Vertretern der geförderten Einrichtungen und Projekte
sowie unabhängigen Fachleuten

 

Die Arbeit der Gremien wird unterstützt und koordiniert durch das Kultursekretariat.

Rechtsaufsichtsbehörde lt. § 8 SächsKRG

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat 2.3 – Staatstheater, Kulturräume und Kulturelle Bildung
Postfach 10 09 20
01079 Dresden

Telefon: 0351 / 564 62 32
Telefax: 0351 / 451 00 62 32